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AGBś

§1 Geltung

Für die Buchung von Alphasound2000, vertreten durch: Silvio Gutsche, gelten die folgenden Bedingungen: Der Kunde als Veranstalter (im folgenden als „VA“ bezeichnet) erkennt sie auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung von Alphasound2000 beziehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für mich unverbindlich. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.

§2 Gage / Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Der vereinbarte Preis gilt als verbindlich, sobald der VA diesen mit seiner Unterschrift anerkannt hat. Sie enthalten An- und Abfahrt sowie den Auf und Abbau der Anlage. Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem Vertrag oder den örtlichen Anweisungen des VA. Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung b) Überweisungen auf ein vom DJ genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert. Die Gage ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Dienstleistung fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der VA mit der Zahlung in Verzug. Während des Verzugs ist eine Geldschuld mit 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

§3 Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet: (Wenn nichts anderes Vereinbart ) Rücktritt bis 28 Tage vor der Veranstaltung: 10% der vereinbarten Gage Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 25% der vereinbarten Gage Rücktritt bis 07 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage für ein Nichterscheinen von Alphasound2000 am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten Preises an den VA fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod. Die Konventionalstrafe entfällt bei Gestellung der Hardware mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Fall wird durch Alphasound2000 Musik & Events ein Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt.

§4 Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der VA, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Alphasound2000 verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Alphasound2000, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern Alphasound2000 durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim VA, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Insgesamt sind Schadenersatzansprüche durch den VA auf die Höhe des vereinbarten Preises begrenzt. Schadenersatzansprüche durch den DJ sind auf den Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.
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